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Hier informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Förderprogramme, Ausschreibungen sowie Wettbewerbe.
Das Wettbewerbsthema im Jahr 2024 lautet „Zukünfte neu schreiben“.
Bei MIXED UP werden Bildungskooperationen zwischen Akteur/innen Kultureller Bildung und Schulen, Ganztagsträgern oder Kindertagesstätten ausgezeichnet. Neu: Ab 2024 sind auch Ideen für außergewöhnliche Kooperationen von morgen gefragt, die eine Förderung zur Umsetzung benötigen. Der MIXED UP Wettbewerb wird zum MIXED UP Preis sowie zur MIXED UP Kick-Off-Förderung.
Jetzt bis zum 31. Juli 2024 bewerben!
Informationen unter MIXED UP Wettbewerb
Die Servicestelle Ganztag am Landesamt für Schule & Bildung berät und unterstützt zu Projekten i.R. von Ganztagsangeboten an Schulen.
Für Anbieter gibt es eine Kooperationsdatenbank, in welche die Projekte eingetragen werden können.
Die sächsische Kooperationsdatenbank finden Sie unter dem Thema Ganztagsangebote des sächsischen Bildungsservers: Kooperationsdatenbank
Diese Datenbank nutzen Schulen zum Finden externer Partner zur Umsetzung von Ganztagsangeboten und anderen, unterrichtsergänzenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler. Über den folgenden Link können Sie sich als Anbieter Registrieren und nach Bestätigung selbstständig Angebote einstellen und verwalten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag, Frau Ulrike Ludwig, Telefon: 0375 4444-381, E-Mail: ulrike.ludwig@lasub.smk.sachsen.de.
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Eine überzeugende Konzeption, hohe Qualität, landescharakteristische Bedeutung und bürgerschaftliches Engagement sind maßgebliche Kriterien für die Projekt- und Förderentscheidungen der Ostdeutschen Sparkassenstiftung.
Das Projekt muss zunächst der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt werden.
Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege.
Antragsfrist: jährlich zum 10. Januar und 10. Juli
Link zum Förderprgramm: Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Ziel der Förderung ist es, junge Mediennutzerinnen und Mediennutzer mit geeigneten Medienkompetenzangeboten dabei zu unterstützen, sich der vielfältigen Interessen und Meinungen bewusst zu werden, auf die sie bei ihrer Social Media-Nutzung treffen. Dabei sollen sie auch für mögliche Desinformation sensibilisiert werden und Strategien aufgezeigt bekommen, diese zu erkennen, um ihre Kompetenzen im Hinblick auf eine bewusstere mediale Wahrnehmung zu stärken.
Interessierte Vereine, Einrichtungen und Initiativen können einen Antrag stellen. Es soll eine Vielzahl an kleineren und partizipativen Angeboten ermöglicht werden, sodass je Maßnahme zwischen 2.000,00 und 8.000,00 Euro beantragt werden können.
Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 03.09.2024. Ein früherer Maßnahmenbeginn ist anzeige- und genehmigungspflichtig.
Bewerbungsfrist: 15. Juli 2024
Link zur Ausschreibung: Projektförderung Medienkompetenz
In der ALLEGMEINEN PROJEKTFÖRDERUNG werden zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert, bei denen es sehr stark auf die Partizipation von Laien und Nicht-Künstler*innen ankommt. Projekte im gebundenen Ganztag bzw. im Schulunterricht werden nicht gefördert. Förderfähig sind nur außerunterrichtliche Projekte, zum Beispiel im Kooperativen Ganztag. Neben der Allgemeinen Projektförderung bietet der Fonds Soziokultur noch folgende Förderprogramme an: U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN sowie PROFIL:SOZIOKULTUR. Die Antragsfristen gelten für alle Programme.
Antragsfrist: 2. Mai und 2. November
Link zur Ausschreibung: Fond Soziokultur
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm möchte die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement (DSEE) Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen.
Antragsfrist: fortlaufend (Projektbeginn i.d.R. 8 Wochen nach Antragsstellung)
Infos unter DSEE
Das Zukunftspaket gibt es auch in 2024. Junge Menschen bis 26 Jahre aus ganz Deutschland können wieder eigene Projektideen initiieren, planen und mit Unterstützung eines lokalen Trägers umsetzen. Dabei liegt die Projektentwicklung und -umsetzung bei einer Gruppe von mindestens drei jungen Menschen. Förderfähige Projekte sind sozialraumorientiert. Sie reagieren auf Bedarfe, die Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt identifizieren und stoßen Veränderungen an.
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und koordiniert durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
Bewerbung ab 15. April möglich (bis die Mittel ausgeschöpft sind)
Link zur Ausschreibung Zukunftspaket
Manga-Zeichenworkshop, Open Mic oder Breakdance-Battle – das sind nur wenige Beispiele für viele kreative Aktionen von und mit sächsischen Jugendlichen, die mit im:puls, der mittlerweile 6. Sächsischen Nacht der Jugendkulturen, am 27. und 28. September 2024 ermöglicht werden.
Die Aktionsnacht, die von der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ) Sachsen e. V. organisiert wird, hat das Ziel, die kulturellen Interessen von Jugendlichen zwischen 14 und 27 Jahren in
sächsischen Orten mit maximal 40.000 Einwohner*innen sichtbar zu machen und zu würdigen. Jugendgruppen sowie alle Einrichtungen, die mit Jugendlichen zusammenarbeiten (Jugendclubs, Kultureinrichtungen, Vereine usw.), können sich bewerben. Bis zu 30 Aktionen mit jeweils 500 Euro werden unterstützt. Wichtig ist, dass die Interessen von Jugendlichen im Zusammenhang mit Kunst und Kultur im Mittelpunkt stehen und die Teilnehmenden im Vorfeld und während der Aktion selbst mitgestalten können.
Bewerbungsfrist: 09. August 2024
Link zur Ausschreibung: NDJK
Die Stiftung Mitarbeit vergibt auch in diesem Jahr Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland in ihrer Anfangsphase, die in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung jenseits von Schule sowie Kultur und Umwelt innovativ tätig sind. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können.
Antragsfristen: 24. Juni und 7. Oktober
Link zur Ausschreibung: Stiftung Mitarbeit
Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt Initiativen, die sich für ein demokratisches, solidarisches Ostdeutschland und gegen den wachsenden Einfluss rechtsextremer Kräfte engagieren. Der Schwerpunkt der Kampagne liegt zwar in Thüringen, aber auch Projekte aus Sachsen und Brandenburg sind zur Bewerbung eingeladen. Die geförderten Projekte dürfen sich jedoch nicht parteipolitisch positionieren oder im Rahmen von Demonstrationen oder Kampagnen zur (Gegen-)Wahl einzelner Parteien aufrufen.
Anträge können über das gesamte Jahr 2024 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Projekte müssen 2024 begonnen haben.
Weitere Infos unter Gegenwind Förderfonds
Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit dem Aktions-Förderangebot fördert Aktion Mensch inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.
Antragsfrist: bis 31. Dezember 2024 (fortlaufend möglich)
Infos unter Aktion Mensch
Ab Juni stellt die Deutsche Umweltstiftung monatlich drei nachhaltige Projekte auf ecocrowd vor. Per Abstimmung wird entschieden, welches Vorhaben eine finanzielle Förderung erhält. Jede/r, der/die Teil einer Initiative oder eines Vereins ist und finanzielle Unterstützung benötigt, kann ein Projekt einreichen als Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Ein einmal eingereichtes Projekt hat wiederholt die Chance, für Abstimmungen ausgewählt zu werden. Das Projekt mit den meisten Stimmen bei der Abstimmung erhält die gesammelten Spenden.
Informationen & Einreichen unter ecocrowd
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro.
Antragsfrist: 01. September 2024
Informationen unter Kleinprojektefond der KDFS
Für Erstantragsteller bzw. bisher nicht geförderte Projektträger bietet die Kulturstiftung Beratungstermine an:
11. Juli 2024, 14.00 – 15.00 Uhr
Digitale Beratungsstunde: Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur
23. Juli 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Digitale Beratungsstunde: Darstellende Kunst und Musik
30. Juli 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Digitale Beratungsstunde: Film, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben
Anmeldung unter KDFS Beratung
Gefördert werden Maßnahmen auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, die der Stärkung, der Koordination, Vernetzung und Evaluation von Angeboten in den Kulturräumen dienen oder von überregionaler Bedeutung sind. Desweiteren ist es möglich, eine Förderung für Modellprojekte zu beantragen, die eine praxisorientierte Betätigung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben. Auch Kooperationsprojekte und entsprechende Veranstaltungen, die für die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen bedeutsam sind, sind von Interesse.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen vom 19. Juli 2022 (FRL Kulturelle Bildung).
Zuwendungsempfänger
Kulturräume, Landkreise, Gemeinden und juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen und ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben.
BMBF: Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
„Kultur macht stark“ fördert Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus uvm.
2023 startete „Kultur macht stark“ in die dritte Förderphase, bis Ende des Jahres 2027 stellt das BMBF dafür jährlich bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Partner des BMBF bei der Umsetzung des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ sind ausgewählte Förderer und Initiativen, die bundesweit tätig sind und über Kompetenzen in der außerschulischen Bildung verfügen. Diese Programmpartner erhalten die durch das BMBF bereitgestellten Fördermittel und setzen sie in Angebote kultureller Bildung vor Ort um.
Weitere Informationen und alle beteiligten Verbände / Initiativen mit Kurzkonzept finden Sie unter Bündnisse für Bildung - Förderer und Initiativen
Hier finden Sie den passenden Programmpartner: Übersicht der Förderangebote
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Quelle: https://kulturraum-vogtland-zwickau.de/F%C3%B6rderungen_%26_Wettbewerbe
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