Kulturraum Vogtland–Zwickau, Kultursekretariat/Regionalbüro Zwickau
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Kleinprojekte: Impuls

Kurzweilig! Impulsiv! Kreativ! – Das Förderprogramm „Kleinprojekte: Impuls“

Mit diesem neuen Format möchten wir Ihnen und Ihren Teilnehmer/innen die Gelegenheit geben, kurz und prägnant kreative und künstlerische Gestaltungsmittel gemeinsam mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern kennenzulernen und auszuprobieren. 

Sie möchten sich für „Kleinprojekte: Impuls“ bewerben?

Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen. Bitte beachten Sie auch die Kriterien und Hinweise zur Antragstellung, die Sie sich als PDF herunterladen können: Kleinprojekte: Impuls

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden kleine, impulsgebende kreativ-künstlerische Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (bei Projekten mit erwachsenen Teilnehmenden liegt der Schwerpunkt auf einem intergenerationalen Ansatz)
  • Die Zusammenarbeit in diesen Projekten umfasst (mind.) eine/n Partner/in aus dem Kunst- und Kulturbereich (z.B. Künstler/in, Kultureinrichtungen, Kulturvermittler/in etc.) und (mind.) eine/n Partner/in aus dem Bildungs-, Jugend- und Sozialbereich (z.B. Kita, Schule, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, Vereine, Jugendzentren etc.)

 Was sind die Kriterien?

  • Das Projekt wird mit einem professioniellen Kulturpartner (Künstler/in, Kultureinrichtung) durchgeführt, deren Sitz bzw. Wirkungskreis vorzugsweise im Kulturraum Vogtland-Zwickau ist.
  • Die Kulturpartner/innen verfügen über eine ausreichende nachweisliche künstlerische Qualität sowie eine pädagogische Vermittlungskompetenz. In der Regel sind Personen, die ausschließlich einen kunst-, kreativ- oder ergotherapeutischen Hintergrund haben, von der Förderung ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, sofern künstlerische Aktivitäten nachgewiesen werden können.
  • Das Projekt ist praxisorientiert. Die Teilnehmenden sind partizipativ und künstlerisch aktiv am Projekt beteiligt.
  • Im Workshop werden den Teilnehmenden künstlerische Gestaltungsmittel vorgestellt, die sie anschließend selbst ausprobieren und erkunden können: damit soll ein erstes oder wiederholtes Kennenlernen von kreativ-künstlerischen Methodiken sowie die Berührung mit Kunst und Kultur gefördert werden. 
  • Eine inhaltliche bzw. thematische Ausrichtung des Projekts ist nicht erforderlich.
  • Jede künstlerische Sparte (z.B. Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur etc.) kann für die Umsetzung des Projekts gewählt werden. Es ist auch möglich, sich mit einem Kunsthandwerk zu beschäftigen sowie regionale Kultur & Traditionen kennenzulernen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Für das Projektvorhaben kann max. eine Zuwendung in Höhe von bis zu 600€ erfolgen. Die Gesamtausgaben dürfen 600€ nicht überschreiten.

Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

  • Den Antrag können Sie zu 4 festen Antragsterminen im Jahr einreichen: 10.01., 10.04., 10.06. und 10.09.
  • Projektbeginn ist frühestens zum 01. des Folgemonats nach der Einreichefrist.
  • Nach Ablauf der jeweiligen Einreichefrist entscheidet der Kulturraum Vogtland-Zwickau in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat für Kulturelle Bildung über die Bewilligung der bis dato fristgemäß eingegangenen Anträge.
  • Mit der Zuwendung können Honorarkosten sowie Sachkosten (Material- und Fahrtkosten) abgedeckt werden.
  • Das Projekt darf erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen! Projektvorhaben müssen im jeweiligen Antragsjahr bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres abgeschlossen sein.

Wo finde ich die Formulare für die Antragstellung?

Alle notwendigen Formulare und Dokumente finden Sie auf der Seite „Formulare“. Wir empfehlen für eine fehlerfreie Darstellung der Dokumente das Programm Adobe Acrobat Reader (kostenfreies Programm zur Darstellung von PDF-Dokumenten) zu nutzen. Bitte laden Sie sich zunächst das Antragsformular herunter, speichern es auf Ihrem Computer und beginnen anschließend mit dem digitalen Ausfüllen. 

Was passiert nach Abschluss des Projekts?

  • Nach Abschluss des Projekts muss innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes, ein Verwendungsnachweis (bestehend aus einem finanziellen Nachweis und einem Sachbericht) vorgelegt werden.
  • Dem Verwendungsnachweis sind 3 aussagekräftige Fotos in digitaler Form beizufügen, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Kulturraums Vogtland-Zwickau verwendet werden sollen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine entsprechende Fotogenehmigung für die eingereichten Fotos verfügen.
  • Die Zuwendung wird erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Möglicherweise muss die/ der Antragsteller/in zunächst in Vorleistung treten. Zur Auszahlung der Zuwendung verwenden Sie bitte das Formular „Auszahlungsantrag“, dass Sie Ihrem ausgefüllten Verwendungsnachweis beifügen.
  • Bitte beachten Sie: Ausgaben im Rahmen des Projekts dürfen nur innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Förderbescheid) erfolgen. Das jeweilige Rechnungs- oder Kaufdatum im Bewilligungszeitraum ist bindend. Ausgaben, die außerhalb dieses Zeitraums getätigt wurden, können nicht erstattet werden.

Haben Sie eine Idee, aber sind unsicher, wie Sie sie verwirklichen können? Suchen Sie nach Künstler/innen oder potenziellen Kooperationspartner/innen? Haben Sie Fragen zum Programm?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu beraten und zu unterstützen.

Ansprechpartnerin: Katja Rust (Koordinatorin Kulturelle Bildung)

Quelle: https://kulturraum-vogtland-zwickau.de/Kleinprojekte%3A_Impuls

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