Kulturraum Vogtland–Zwickau, Kultursekretariat/Regionalbüro Zwickau
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Fördergrundlagen des Kulturraumes Vogtland-Zwickau - gültig ab 1. Januar 2024

Änderung der spartenbezogenen Förderschwerpunkte (Bestandteil der Fördergrundlagen des Kulturraumes Vogtland-Zwickau)

Mit der Überarbeitung der International Council of Museum (ICOM-Definition), welche abschließend im Jahr 2023 stattfand, war auch die Überarbeitung durch den Deutschen Museumsbund mit der Herausgabe des Leitfadens "Standards für Museen" im Herbst 2023 verbunden (www.museumsbund.de/leitfaden-standards).
Unter Berücksichtigung beider Überarbeitungen ergab sich für den Kulturraum nachträglicher Handlungsbedarf. 
Der Kulturkonvent hat daher in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 eine Änderung der spartenbezogenen Förderschwerpunkte im Bereich der Sparte Museen beschlossen, welche für das Antragsverfahren 2025 gelten und somit zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Alle anderen Bestandteile der Fördergrundlagen des Kulturraumes (KULTUR-Leitlinie, FRL zur Gewährung von Zuwendungen, Ausschlussliste) bleiben von der Änderung unberüht.

Quelle: https://kulturraum-vogtland-zwickau.de/F%C3%B6rdergrundlagen_des_Kulturraumes_Vogtland-Zwickau_-_g%C3%BCltig_ab_1._Januar_2024

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