Mit den Impuls-Projekten von „Jeder Kita eine/n Künstler/in IMPULS!“
Ab Juni dieses Jahres startet eine zusätzliche Ausschreibung mit dem Titel "Jeder Kita eine/n Künstler/in IMPULS!"
Mit diesem IMPULS! möchten wir Ihnen und den Kindern die Gelegenheit geben, kurz und prägnant kreative und künstlerische Gestaltungsmittel gemeinsam mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern kennenzulernen und auszuprobieren. Eine inhaltliche bzw. thematische Ausrichtung des Projekts ist nicht erforderlich.
Sie möchten sich für „Jeder Kita eine/n Künstler/in IMPULS!“ bewerben?
Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen. Bitte beachten Sie auch die Kriterien und Hinweise zur Antragstellung, die Sie sich auf der Seite "Formulare" als PDF herunterladen können.
Wer wird gefördert?
Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegepersonen mit Sitz im Kulturraum Vogtland-Zwickau. Bewerbungen können nur von Kindertagesstätten oder Kindertagespflegepersonen eingereicht werden, nicht von Künstler/innen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Was sind die Kriterien?
- Das Projekt wird mit einer professionellen Künstlerin oder einem professionellen Künstler durchgeführt, deren Sitz bzw. Wirkungskreis vorzugsweise im Kulturraum Vogtland-Zwickau ist.
- Die Kulturpartner/innen verfügen über eine ausreichende nachweisliche künstlerische Qualität sowie eine pädagogische Vermittlungskompetenz. In der Regel sind Personen, die ausschließlich einen kunst-, kreativ- oder ergotherapeutischen Hintergrund haben, von der Förderung ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, sofern künstlerische Aktivitäten nachgewiesen werden können.
- Das Projekt ist praxisorientiert. Die Teilnehmenden sind partizipativ und künstlerisch aktiv am Projekt beteiligt.
- Im Workshop werden den Kindern künstlerische Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, die sie anschließend selbst ausprobieren und erkunden können.
- Eine inhaltliche bzw. thematische Ausrichtung des Projekts ist nicht erforderlich.
- Jede künstlerische Sparte (z.B. Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur etc.) kann für die Umsetzung des Projekts gewählt werden. Es ist auch möglich, sich mit einem Kunsthandwerk zu beschäftigen sowie regionale Kultur & Traditionen kennenzulernen.
- Der Workshop umfasst max. 5 Projektstunden pro teilnehmende Gruppe (zzgl. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit)
Wie hoch ist die Fördersumme?
Für das Projektvorhaben kann max. eine Zuwendung in Höhe von bis zu 600€ gegeben werden. Die Gesamtausgaben dürfen 600€ nicht überschreiten. Auch Kindertagesstätten, die bereits im Jahr 2024 eine Förderung im Rahmen der jährlichen Ausschreibung "Jeder Kita eine/n Künstler/in" erhalten haben, können sich erneut bewerben. Allerdings muss die beteiligte Projektgruppe eine andere sein.
Was muss ich bei der Bewerbung beachten?
- Bewerbungen sind fortlaufend bis zum 15. Oktober 2024 möglich.
- Jede Kita kann max. 2 Bewerbungen einreichen: diese sollten sich in der Zusammensetzung der Projektgruppe oder im künstlerischen Gestaltungsmittel unterscheiden
- Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sind die Mittel ausgeschöpft sein, können keine Bewerbungen mehr angenommen werden.
- Mit der Zuwendung können Honorarkosten sowie Sachkosten (Material- und Fahrtkosten) abgedeckt werden.
- Die Bewerbungen sollten 4 Wochen vor Projektbeginn dem Kulturraum Vogtland-Zwickau vorliegen.
- Das Projekt darf erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen! Projektvorhaben müssen bis zum Ende des Kalenderjahres 2024 abgeschlossen sein.
Wo finde ich die Formulare für die Antragstellung?
Alle notwendigen Formulare und Dokumente finden Sie auf der Seite „Formulare“. Wir empfehlen für eine fehlerfreie Darstellung der Dokumente das Programm Adobe Acrobat Reader (kostenfreies Programm zur Darstellung von PDF-Dokumenten) zu nutzen. Bitte laden Sie sich zunächst das Antragsformular herunter, speichern es auf Ihrem Computer und beginnen anschließend mit dem digitalen Ausfüllen.
Was passiert nach Abschluss des Projekts?
- Nach Abschluss des Projekts muss innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes, ein Verwendungsnachweis (bestehend aus einem finanziellen Nachweis und einem Sachbericht) vorgelegt werden. Dem Verwendungsnachweis sind 3 aussagekräftige Fotos in digitaler Form beizufügen, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Kulturraums Vogtland-Zwickau verwendet werden sollen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine entsprechende Fotogenehmigung für die eingereichten Fotos verfügen.
- Die Zuwendung wird erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Möglicherweise muss die/ der Antragsteller/in zunächst in Vorleistung treten. Zur Auszahlung der Zuwendung verwenden Sie bitte das Formular „Auszahlungsantrag“, dass Sie Ihrem ausgefüllten Verwendungsnachweis beifügen.
- Bitte beachten Sie: Ausgaben im Rahmen des Projekts dürfen nur innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Förderbescheid) erfolgen. Das jeweilige Rechnungs- oder Kaufdatum im Bewilligungszeitraum ist bindend. Ausgaben, die außerhalb dieses Zeitraums getätigt wurden, können nicht erstattet werden.
Haben Sie eine Idee, aber sind unsicher, wie Sie sie verwirklichen können? Suchen Sie nach Künstler/innen oder potenziellen Kooperationspartner/innen? Haben Sie Fragen zum Programm?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu beraten und zu unterstützen.
Ansprechpartnerin: Katja Rust (Koordinatorin Kulturelle Bildung)