Der Kulturraum Vogtland-Zwickau fördert seit dem Jahr 2015 über die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung (FöRL Kleinprojekte Kulturelle Bildung) Vorhaben kurzfristiger kreativ-künstlerischer Kooperationsprojekte.
Ab dem 01. Juni 2024 gilt die aktualisierte Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung (diese finden Sie auf der Seite Formulare).
Sie interessieren sich für eine Kleinprojektförderung?
Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen. Bitte beachten Sie auch die Kriterien und Hinweise zur Antragstellung, die Sie sich auf der Seite Formulare als PDF herunterladen können.
Was wird gefördert?
- Kreativ-künstlerische Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (bei Projekten mit erwachsenen Teilnehmenden liegt der Schwerpunkt auf einen intergenerationalen Ansatz)
- Die Zusammenarbeit in diesen Projekten umfasst (mind.) einer/m Partner/in aus dem Kunst- und Kulturbereich (z.B. Künstler/in, Kultureinrichtungen, Kulturvermittler/in etc.) und (mind.) einer/m Partner/in aus dem Bildungs-, Jugend- und Sozialbereich (z.B. Kita, Schule, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, Vereine, Jugendzentren etc.)
Was sind die Kriterien?
- Die Vermittlung und Durchführung des Projekts erfolgt durch professionelle Kulturpartner/innen, deren Sitz bzw. Wirkungskreis vorzugsweise im Kulturraum Vogtland-Zwickau ist.
- Die Kulturpartner/innen verfügen über eine ausreichende nachweisliche künstlerische Qualität sowie eine pädagogische Vermittlungskompetenz. In der Regel sind Personen, die ausschließlich einen kunst-, kreativ- oder ergotherapeutischen Hintergrund haben, von der Förderung ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, sofern künstlerische Aktivitäten nachgewiesen werden können.
- Die Teilnehmenden sind partizipativ und künstlerisch aktiv am Projekt beteiligt.
- Der Projektinhalt weist einen Lebensweltbezug der Teilnehmenden auf bzw. orientiert sich am Interesse der Teilnehmenden.
- Das Projekt ist inhaltlich/ thematisch ausgerichtet. Die Themenwahl der Projekte orientiert sich dabei an den Interessen der Teilnehmenden. Die Themen (z.B. aktuelle gesellschaftliche Themen, Lehrplaninhalte, Jahresmotto der Kita/ Schule, aktuelle Fragen der Teilnehmenden, Bezug zur Region/ zum Ort etc.) werden mit den Teilnehmenden inhaltlich bearbeitet und mit künstlerischen Gestaltungsmitteln dargestellt (z.B. ein Theaterstück, ein Wandbild, Gestaltung im öffentlichen Raum, selbst verfasste Texte/ Illustrationen, Poetry Slam, ein Bilderbuch usw.).
- Das Projekt ist prozessorientiert.
- Das Projekt wird gemeinsam von den Kooperationspartner/innen geplant und umgesetzt. Die Teilnehmenden sind adäquat in die Planung des Projekts mit einzubeziehen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Für das Projektvorhaben kann max. eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1000€ beantragt werden. Die Gesamtausgaben dürfen max. bis zu 2000€ betragen.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
- Den Antrag können Sie zu 4 festen Antragsterminen im Jahr einreichen: 10.01., 10.04., 10.06. und 10.09.
- Projektbeginn ist frühestens zum 01. des Folgemonats nach der Einreichefrist.
- Nach Ablauf der jeweiligen Einreichefrist entscheidet der Kulturraum Vogtland-Zwickau in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat für Kulturelle Bildung über die Bewilligung der bis dato fristgemäß eingegangenen Anträge.
- Das Projekt darf erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen! Projektvorhaben müssen im jeweiligen Antragsjahr bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres abgeschlossen sein.
- Mit der Zuwendung können Honorarkosten sowie Sachkosten (Material- und Fahrtkosten) abgedeckt werden. Die Zuwendung sollte vorrangig für mehr Honorarkosten als Sachkosten verwendet werden, um eine intensive Interaktion zwischen dem/r Kulturpartner/in und den Teilnehmenden zu gewährleisten.
Wo finde ich die Formulare für die Antragstellung?
Alle notwendigen Formulare und Dokumente finden Sie auf der Seite Formulare. Wir empfehlen für eine fehlerfreie Darstellung der Dokumente das Programm Adobe Acrobat Reader (kostenfreies Programm zur Darstellung von PDF-Dokumenten) zu nutzen. Bitte laden Sie sich zunächst das Antragsformular herunter, speichern es auf Ihrem Computer und beginnen anschließend mit dem digitalen Ausfüllen.
Was passiert nach Abschluss des Projekts?
- Nach Abschluss des Projekts muss innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes, ein Verwendungsnachweis (bestehend aus einem finanziellen Nachweis und einem Sachbericht) vorgelegt werden. Dem Verwendungsnachweis sind 3 aussagekräftige Fotos in digitaler Form beizufügen, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Kulturraums Vogtland-Zwickau verwendet werden sollen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine entsprechende Fotogenehmigung für die eingereichten Fotos verfügen.
- Die Zuwendung wird erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Möglicherweise muss die/ der Antragsteller/in zunächst in Vorleistung treten. Zur Auszahlung der Zuwendung verwenden Sie bitte das Formular „Auszahlungsantrag“, dass Sie Ihrem ausgefüllten Verwendungsnachweis beifügen.
- Bitte beachten Sie: Ausgaben im Rahmen des Projekts dürfen nur innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Förderbescheid) erfolgen. Das jeweilige Rechnungs- oder Kaufdatum im Bewilligungszeitraum ist bindend. Ausgaben, die außerhalb dieses Zeitraums getätigt wurden, können nicht erstattet werden.
Haben Sie eine Idee, aber sind unsicher, wie Sie sie verwirklichen können? Suchen Sie nach Künstler/innen oder potenziellen Kooperationspartner/innen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu beraten.
Ansprechpartnerin: Katja Rust (Koordinatorin Kulturelle Bildung)