Ermöglichen Sie den Kindern, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Tauchen Sie zusammen in die Welt der künstlerischen Praxis ein und entdecken Sie mit den Kindern neue kreative Perspektiven!
Sie möchten sich für „Jeder Kita eine/n Künstler/in“ bewerben?
Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen. Bitte beachten Sie auch die Kriterien und Hinweise zur Antragstellung, die Sie sich als PDF herunterladen können: Informationen & Formulare zu Jeder Kita einen Künstler
Wer wird gefördert?
Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegepersonen mit Sitz im Kulturraum Vogtland-Zwickau.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Was sind die Kriterien?
- Das Projekt wird mit einer professionellen Künstlerin oder einem professionellen Künstler durchgeführt, deren Sitz bzw. Wirkungskreis vorzugsweise im Kulturraum Vogtland-Zwickau ist.
- Die Kulturpartner/innen verfügen über eine ausreichende nachweisliche künstlerische Qualität sowie eine pädagogische Vermittlungskompetenz. In der Regel sind Personen, die ausschließlich einen kunst-, kreativ- oder ergotherapeutischen Hintergrund haben, von der Förderung ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, sofern künstlerische Aktivitäten nachgewiesen werden können.
- Das Projekt ist praxisorientiert. Die Teilnehmenden sind partizipativ und künstlerisch aktiv am Projekt beteiligt.
- Das Projekt ist inhaltlich/ thematisch ausgerichtet. Die Themenwahl der Projekte orientiert sich dabei an den Interessen und der Lebenswelt der Kinder. Die Themen (z.B. ein bestimmter Wissensbereich, Jahresmotto der Kita, aktuelle Fragen der Kinder, der eigene Bezug zur Heimat/ zum Ort etc.) werden mit den Kindern inhaltlich bearbeitet und mit künstlerischen Gestaltungsmitteln dargestellt (z.B. ein kleines Theaterstück, ein Wandbild, ein Bilderbuch usw.).
- Jede künstlerische Sparte (z.B. Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur etc.) kann für die Umsetzung des Projekts gewählt werden.
- Das Projekt wird gemeinsam mit der Kita, der/dem Kulturpartner/in und den Kindern entwickelt. Auch Eltern und weiteres Personal der Kita können in die Planung mit einbezogen werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Für das Projektvorhaben kann max. eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1500€ erfolgen.
Was muss ich bei der Bewerbung beachten?
- Bewerbungen können jährlich bis zum 31. Januar für das aktuell laufende Kalenderjahr beim Kulturraum Vogtland-Zwickau eingereicht werden.
- Frühester Projektbeginn ist der 01. März. Das Projekt darf erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen! Projektvorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen sein.
- Mit der Zuwendung können Honorarkosten sowie Sachkosten (Material-, Fahrtkosten, etc.) abgedeckt werden.
- Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat für den Bereich der Kulturellen Bildung.
Wo finde ich die Formulare für die Antragstellung?
Alle notwendigen Formulare und Dokumente finden Sie auf der Seite „Formulare“. Wir empfehlen für eine fehlerfreie Darstellung der Dokumente das Programm Adobe Acrobat Reader (kostenfreies Programm zur Darstellung von PDF-Dokumenten) zu nutzen. Bitte laden Sie sich zunächst das Antragsformular herunter, speichern es auf Ihrem Computer und beginnen anschließend mit dem digitalen Ausfüllen.
Was passiert nach Abschluss des Projekts?
- Nach Abschluss des Projekts muss innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes, ein Verwendungsnachweis (bestehend aus einem finanziellen Nachweis und einem Sachbericht) vorgelegt werden. Dem Verwendungsnachweis sind 3 aussagekräftige Fotos in digitaler Form beizufügen, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Kulturraums Vogtland-Zwickau verwendet werden sollen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine entsprechende Fotogenehmigung für die eingereichten Fotos verfügen.
- Die Zuwendung wird erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Möglicherweise muss die/ der Antragsteller/in zunächst in Vorleistung treten. Zur Auszahlung der Zuwendung verwenden Sie bitte das Formular „Auszahlungsantrag“, dass Sie Ihrem ausgefüllten Verwendungsnachweis beifügen.
- Bitte beachten Sie: Ausgaben im Rahmen des Projekts dürfen nur innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Förderbescheid) erfolgen. Das jeweilige Rechnungs- oder Kaufdatum im Bewilligungszeitraum ist bindend. Ausgaben, die außerhalb dieses Zeitraums getätigt wurden, können nicht erstattet werden.
Haben Sie eine Idee, aber sind unsicher, wie Sie sie verwirklichen können? Suchen Sie nach Künstler/innen oder potenziellen Kooperationspartner/innen? Haben Sie Fragen zum Programm?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu beraten und zu unterstützen.
Ansprechpartnerin: Katja Rust (Koordinatorin Kulturelle Bildung)