Telefon (: )0375 / 4402 27010
Telefax: 0375 / 4402 27019
http://kulturraum-vogtland–zwickau.de
INHALT
Die Kulturpflege ist im Freistaat Sachsen Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise (§ 2 Abs. 1 Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG). Bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung werden die Träger kommunaler Kultur von den Kulturräumen unterstützt, wobei sich dies insbesondere auf die Finanzierung dieser Aufgaben bezieht (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKRG).
Zur Finanzierung der Kulturkasse erhalten die Kulturräume jährlich Zuweisungen des Freistaates Sachsen und erheben bei ihren Mitgliedern eine Kulturumlage. Die Landeszuweisungen sind im § 6 SächsKRG mit jährlich mindestens 86,7 Mio. Euro festgeschrieben, deren Ausreichung an die Kulturräume ist in der Sächsischen Kulturraumverordnung (SächsKRVO) geregelt. Mit der Erhebung der Kulturumlage wird eine Grundvoraussetzung für die Gewährung der Landesmittel erfüllt. Um gegenüber den Kulturträgern eine konstante Begleitung bei der Entwicklung und Finanzierung regional bedeutsamer Einrichtungen und Maßnahmen in Aussicht stellen zu können, soll die Kulturumlage stabil gehalten bzw. in der zur Erlangung der maximal jährlich möglichen Landeszuweisung benötigten Höhe bereitgestellt werden.
Die Kulturräume definieren die regionale Bedeutsamkeit kultureller Einrichtungen und Maßnahmen für ihre Region und entscheiden selbständig unter Beachtung der Empfehlungen des Kulturbeirates durch Beschluss des Kulturkonventes über die Vergabe ihrer Mittel.
Somit ist die durch die Kulturräume auszureichende Förderung geprägt von Solidarität, wobei damit die örtliche Förderung nicht ersetzt werden soll und kann und auch die Akquirierung zusätzlicher Förder- bzw. Drittmittel weiterhin angestrebt werden muss. Vielmehr bildet die Kulturraumförderung (Angebote mit regionaler Bedeutung) neben der örtlichen Förderung (Angebote mit lokaler/ regionaler Bedeutung), der Landesförderung (Landesbedeutung/erhebliches Staatsinteresse) und der Förderung des Bundes sowie der EU eine weitere Förderebene.
Der Kulturraum Vogtland-Zwickau wurde am 01.08.2008 als Gesamtrechtsnachfolger der Kulturräume Vogtland und Zwickauer Raum gegründet. Pflichtmitglieder gemäß Sächsischem Kulturraumgesetz sind der Vogtlandkreis und der Landkreis Zwickau. Freiwillige Mitglieder sind die Städte Plauen und Zwickau. Die damit entstandene Kulturregion lässt sich jedoch nicht allein durch Verwaltungsbeschlüsse zu einem einheitlichen Konstrukt vereinen, sondern muss vielmehr unter Beachtung der regionalen und territorialen Unterschiede mittels einer einheitlichen Förderrichtlinie zusammenwachsen.
Mit dem Erlass einer neuen Förderrichtlinie einschließlich Förderschwerpunkten wurde am 07.05.2009 eine Grundlage geschaffen. Diese Fördergrundlagen des Kulturraumes Vogtland-Zwickau wurden durch den Kulturbeirat überprüft und dem Kulturkonvent wurde die Beschlussfassung von Kultur-Leitlinien sowie einer geänderten Förderrichtlinie, spartenbezogener Förderschwerpunkte sowie einer Ausschlussliste empfohlen. Der Konvent hat diese Fördergrundlagen am 12.04.2012 beschlossen. Dieser Beschluss war verbunden mit dem Auftrag an den Kulturbeirat, die Fördergrundlagen im Abstand von 5 Jahren zu evaluieren, den Kulturkonvent über das Ergebnis der Evaluierung zu unterrichten und dem Kulturkonvent eventuelle Änderungen zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Angestrebt wird eine transparente, auf den Grundsätzen der regionalen Bedeutung sowie der Gleichbehandlung beruhende Förderstruktur. Um diese zu entwickeln, aber auch um die Förderrichtlinie sowie die Förderschwerpunkte zu evaluieren, werden Kultur-Leitlinien erstellt. Durch den Kulturkonvent werden Kultursachverständige in den Beirat berufen. Dieser berät den Kulturkonvent bei seinen Entscheidungen. Bei der Berufung des Beirates wird darauf geachtet, dass die Beiratsmitglieder in ihren fachlichen Entscheidungen unabhängig sind. Die jährlich vorzulegenden Anträge auf Zuwendungen aus dem Kulturraum werden durch die jeweils berufenen Spartenvertreter fachlich anhand der Förderrichtlinie und der Förderschwerpunkte des Kulturraumes bewertet und dem Gesamtbeirat vorgestellt. Dieser entscheidet in seiner Gesamtheit über die an den Kulturkonvent weiterzugebenden Förderempfehlungen.
Kultur ist „mehr als Kunst“ und gehört unverzichtbar zum gesellschaftlichen und persönlichen Lebensumfeld. Kultur darf deshalb auch nicht dem Diktat der Finanzen unterworfen werden. In diesem Sinne bekennt sich der Kulturraum zur Vielfalt im regionalen Kulturbereich, aber auch zur Pluralität und Individualität der Kulturangebote in der Kulturraumregion. Prioritätensetzungen sind aber gleichermaßen unverzichtbar, um Akzeptanz und Legitimation zu schaffen. Hierbei gilt es, sich zur Förderung regional bedeutsamer Einrichtungen und Maßnahmen zu bekennen, Alleinstellungsmerkmale für die Kulturraumregion zu definieren und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen sowie professioneller und semiprofessioneller (Laien) Kulturangebote zu schaffen. Um dieses ausgewogene Verhältnis zu gewährleisten sowie die Unterstützung neuer, innovativer Angebote zu ermöglichen, wird in der jährlichen Haushaltsplanung ein Budget für die Förderung von Maßnahmen festgelegt.
Mit Alleinstellungsmerkmalen ist die Herausarbeitung der Spezifik der Kulturraumregion gemeint, die sich u. a. aus deren Tradition und Geschichte begründet. Hierzu gehören zum Beispiel die Bäder- und Musikregion Oberes Vogtland, die Plauener Spitze und der Automobilbau in Zwickau, aber auch Persönlichkeiten wie Erich Ohser (e.o.plauen) und Robert Schumann (diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt keine Angabe der Förderpriorität dar).
Für den Zweckverband Kulturraum Vogtland-Zwickau werden KULTUR-LEITLINIEN erstellt.
Diese sollen ein Instrument für die Entwicklung der künftigen Förderschwerpunkte sowie für die Evaluierung der Förderrichtlinie des Zweckverbandes sein. Darüber hinaus dienen sie der Definition der regionalen Bedeutsamkeit sowie der Darstellung regionaler Alleinstellungsmerkmale. Die Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Maßnahmen (Projekte) durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau
Die vom Kulturraum Vogtland-Zwickau auszureichenden Förderungen werden sowohl als institutionelle Zuwendungen als auch projektbezogen gewährt. Unter Beachtung des Zuwendungsrechts werden die Beschlüsse des Kulturkonventes unter Berücksichtigung der Förderempfehlungen des Beirates sowie in Abstimmung mit den Antragstellern einzelfallbezogen (z.B. Wahl der Finanzierungsart, Erteilung von Auflagen) mit dem besonderen Schwerpunkt der Nachhaltigkeit der Kulturangebote sowie der Ermöglichung einer effektiven Erfolgskontrolle umgesetzt.
Nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 SächsKRG unterstützt der Kulturraum Vogtland-Zwickau kulturelle Einrichtungen und Projekte von regionaler Bedeutung unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform, wenn ihre Förderwürdigkeit entsprechend den Kriterien der Förderrichtlinie und den sich daraus ableitenden Förderschwerpunkten gegeben ist. Die zur Definition der regionalen Bedeutung im Kulturraumgesetz aufgeführten Eckpunkte bilden die Grundlage für die Bewertung der Anträge. In Präzisierung dieser Vorgaben werden folgende Vorgaben zur regionalen Bedeutung[1] vom Kulturraum angewandt:
Die Definition des Begriffes „Regionale Bedeutsamkeit“ wird mit den o. g. Ausführungen jedoch nicht abschließend bzw. unveränderbar festgelegt, sondern ist im Einzelfall entsprechend den von den Rechtsträgern abzufordernden eigenständigen Ausführungen zur jeweiligen regionalen Bedeutung oder auch bezogen auf einzelne Kultursparten (z.B. Musikschulen) differenziert anzuwenden. Regelmäßig sollte innerhalb der Gremien des Kulturraumes überprüft werden, ob eine Änderung oder Erweiterung der o. g. Eckpunkte erforderlich ist.
[1]Dies umfasst auch die überregionale Bedeutung, z.B. Einrichtungen mit Bedeutung für Land und Bund.
2.3. Förderrichtlinie des Kulturraumes Vogtland-Zwickau
Zur Definition der formalen Fördervoraussetzungen sowie zur Darstellung des Zuwendungsverfahrens der institutionellen Förderung sowie der Projektförderung verfügt der Kulturraum Vogtland-Zwickau über eine Förderrichtlinie. Diese wird unter Beachtung der Kultur-Leitlinien sowie der aktuellen Entwicklungen auf Landesebene bzw. im Kulturraumgebiet regelmäßig überarbeitet.
Als Anlage zur Förderrichtlinie verfügt der Kulturraum Vogtland-Zwickau über Förderschwerpunkte für die verschiedenen zu fördernden Kultursparten. Diese Förderschwerpunkte dienen sowohl den Antragstellern zur Orientierung als auch den Beiratsmitgliedern als Maßstab zur Bewertung der vorgelegten Anträge. Darüber hinaus enthalten die Förderschwerpunkte eine Ausschlussliste.
Künftig sollen Institutionen und Projekte aus den nachfolgend genannten Sparten Zuwendungen aus dem Kulturraum Vogtland-Zwickau erhalten können. Dies bedeutet jedoch, dass einzelne Sparten wie z.B. Kultur- und Kommunikationszentren künftig keine Förderschwerpunkte für den Kulturraum mehr darstellen werden und gänzlich aus den zu fördernden Sparten herausfallen könnten. Die Träger regional bedeutsamer Kultureinrichtungen sind aufgefordert, die Strukturen und Angebote ihrer Einrichtungen im Hinblick auf deren Zukunftsfähigkeit und Finanzierbarkeit zu überprüfen und sich kritisch damit auseinanderzusetzen. Es soll ein an die Kulturraumregion angepasstes (bedarfsorientiertes) Kulturangebot vorgehalten werden.
Im Kulturraum Vogtland-Zwickau soll ein künstlerisch anspruchsvolles, flächendeckendes Theater- und Orchesterangebot als Investition in das gesellschaftliche Zusammenleben und eine ästhetische Bildung vorgehalten werden. Hierfür bedarf es der Theater und Orchester. Jede der vorhandenen Einrichtungen im Bereich Darstellende Kunst verfügt über ein originäres inhaltliches Profil und spezielle künstlerische Schwerpunkte.
Mit dem Leitgedanken, dass Museen
a) wissenschaftliche Einrichtungen,
b) das gegenständliche Gedächtnis und
c) Identität stiftende Orte
für die Kulturraumregion sind, fordert und fördert der Kulturraum deren Profilierung sowie Spezialisierung. Darüber hinaus werden Kooperationen und Vernetzungen begleitet bzw. unterstützt.
Voraussetzung für eine Förderung sowie die Erfüllung der vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben der Einrichtungen sind:
Förderung eines anspruchsvollen, breitgefächerten Musikangebotes:
Musikschulen sind
Prämissen für die Musikschulförderung durch den Kulturraum sind:
Die spartenübergreifenden Angebote soziokultureller Einrichtungen und Maßnahmen verstehen sich als Ergänzung zur Hochkultur und fördern die aktive, generationsübergreifende Teilhabe an Kultur. Die angebotenen Programme, die über eine normale Veranstaltungstätigkeit hinausgehen, sind auf eine aktive Mitarbeit der Nutzer/innen ausgerichtet. Soziokulturelle Zentren arbeiten nicht kommerziell, aber wirtschaftlich. Für eine Förderung aus dem Kulturraum Vogtland-Zwickau soll die Erfüllung der Qualitätskriterien in Anlehnung an den Kriterienkatalog des Landesverbandes Soziokultur Sachsen nachgewiesen werden.
Kulturelle Bildung meint einerseits den subjektiven Bildungsprozess jedes einzelnen, wie auch die Strukturen eines Bildungsfeldes mit seinen zahlreichen Angeboten. Kulturelle Bildung bezeichnet immer ein Praxisfeld, aber eben auch einen biografisch individuellen Bildungsprozess in, mit und durch die Künste, eine Haltung oder sogar ein spezifisches Verständnis von Pädagogik. Die Kulturräume im Freistaat Sachsen haben sich in Bezug auf die Auslegung und Anwendung des Begriffes „Kulturelle Bildung“ auf folgendes grundlegendes Verständnis geeinigt (Grundsatzpapier aus dem Jahr 2013). Zu den gemeinsamen Zielen aller Kulturräume in Sachsen gehören für den Bereich Kulturelle Bildung:
Die im Kulturraum Vogtland-Zwickau eingerichtete Netzwerkstelle „Kulturelle Bildung“ informiert über Förderprogramme und unterstützt bei der Antragstellung, qualifiziert Projektideen und initiiert eigene Modellprojekte sowie Arbeitstreffen oder Konferenzen und koordiniert das Netzwerk im Kulturraum Vogtland-Zwickau. Der Kulturraum Vogtland-Zwickau hat zur Stärkung und Förderung der Kulturellen Bildung außerdem spartenübergreifende Förderschwerpunkte definiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Zuwendungen für Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung.
Die KULTUR-LEITLINIEN bilden die Grundlage für die Befassungen des Kulturbeirates mit den Förderanträgen.
Die KULTUR-LEITLINIEN vom 12.04.2012 wurden vom Kulturbeirat im Jahr 2017 im Auftrag des Kulturkonventes evaluiert. Das Ergebnis dieser Evaluierung sowie Vorschläge zur Änderung der Fördergrundlagne wurden dem Kulturkonvent am 19.06.2017 vorgestellt.
Die Beschlussfassung dieser KULTUR-LEITLINIEN sowie die Änderung der Fördergrundlagen des Kutlurraumes Vogtland-Zwickau erfolgte durch den Kulturkonvent am 14.12.2017.
© Kulturraum Vogtland–Zwickau, Kultursekretariat/Regionalbüro Zwickau, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
Quelle: https://kulturraum-vogtland-zwickau.de/Kultur-Leitlinie
© Kulturraum Vogtland–Zwickau, Kultursekretariat/Regionalbüro Zwickau