Telefon (: )0375 / 4402 27010
Telefax: 0375 / 4402 27019
http://kulturraum-vogtland–zwickau.de
Der Kulturraum Vogtland-Zwickau ist einer von insgesamt fünf ländlichen Kulturräumen in Sachsen und wurde am 1. August 2008 gegründet. Grundlage für den Zweckverband bildet das Sächsische Kulturraumgesetz (SächsKRG). Die Aufgabe des Kulturraumes Vogtland-Zwickau ist die Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen. Der Kulturraum unterstützt aktuell 200 Zuwendungsempfänger und freut sich auf Ihre Mitarbeit!
Der Zweckverband Kulturraum Vogtland-Zwickau mit Arbeitsort in Plauen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Ihr Aufgabengebiet:
Bearbeitung von Fördermittelanträgen im Rahmen der Förderungen durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau (Institutionelle Förderung, Projektförderung):
Verwendungsnachweisprüfung für Institutionen und Projekte:
Unsere Anforderungen:
Unser Angebot:
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, ggf. Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) an den
Zweckverband Kulturraum Vogtland-Zwickau
Kultursekretariat Plauen
Reichenbacher Straße 34
08527 Plauen
oder
per Mail im PDF-Format an: berit.geier@plauen.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich an das Kultursekretariat in Plauen, Telefon 03741/291-1062.
Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 3. Januar 2025
Die Vorstellungsgespräche sind für den 30. Januar 2025 geplant.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
© Kulturraum Vogtland–Zwickau, Kultursekretariat/Regionalbüro Zwickau, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
Quelle: https://kulturraum-vogtland-zwickau.de/Stellenausschreibung
© Kulturraum Vogtland–Zwickau, Kultursekretariat/Regionalbüro Zwickau